- Verkehrsvertrag
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Verkehrsvertrag,am 26. 5. 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geschlossener und am 22. 9. 1972 ratifizierter Vertrag, der Rechtsfragen des innerdeutschen Verkehrs (nicht des Luftverkehrs) v. a. im Gebiet der DDR regelte; wurde infolge des am 31. 8. 1990 unterzeichneten Einigungsvertrages gegenstandslos. Der Vertrag enthielt u. a. die Zusage »erheblicher Erleichterungen im Reise- und Besuchsverkehr« und war Grundlage für Folgeverträge zwischen den Vertragsparteien zur Verbesserung der Verkehrswege von und nach Berlin. (innerdeutsche Beziehungen)IIVerkehrsvertragAm 22. September 1972 billigte der Bundestag einstimmig bei 9 Enthaltungen der CDU/CSU den von den Staatssekretären Egon Bahr und Michael Kohl ausgehandelten und am 26. Mai 1972 unterzeichneten Verkehrsvertrag. Er trat am 17. Oktober 1972 in Kraft und war der erste Vertrag zwischen den beiden Staaten in Deutschland, den diese aus eigenem Recht und nicht im Rahmen alliierter Vereinbarungen schlossen. In ihm wurden alle praktisch-technischen Fragen des Verkehrs auf der Straße, der Schiene und auf dem Wasser geregelt.Das Vertragswerk enthielt neben dem eigentlichen Vertragstext, Protokollvermerken und einem Briefwechsel auch eine »Information der DDR zu Reiseerleichterungen«. Danach konnten mehrmals im Jahr Verwandte und Bekannte in der DDR besucht werden. Auch Reisen in die DDR aus kommerziellen, sportlichen, kulturellen und religiösen Gründen sowie Touristenreisen waren möglich. DDR-Bürger konnten bei dringenden Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik reisen. Bisher hatte die DDR lediglich Bürgern im Rentenalter die Reise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.
Universal-Lexikon. 2012.